Außergerichtliche Beratung/Verhandlungen

- Wir beraten sie außergerichtlich bei arbeitsvertraglichen Pflichtverletzungen (z. B. Manipulationen der Arbeitszeit) ebenso wie bei Personalanpassungsmaßnahmen, Betriebsübergängen, Outsourcing sowie Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen.
- Wir führen für Sie die Verhandlungen mit Betriebsräten, Gewerkschaften sowie Arbeitgebern.
- Ihre Interessen in betriebsverfassungsrechtlichen Fragestellungen setzen wir für Sie nötigenfalls über eine Einigungsstelle durch. Hierbei stehen wir als Berater ebenso zur Verfügung wie als Beisitzer.
- Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir die für Ihre Situation passende Verhandlungsstrategie etwa auch gegenüber den Gewerkschaften, um einen für Ihr Unternehmen geeigneten Haustarifvertrag abschließen zu können.