Gerichtliche Vertretung

- Die gerichtliche Interessenwahrnehmung durch die Rechtsanwälte unserer Kanzlei erfolgt bundesweit vor allen Arbeits- und Landesarbeitsgerichten sowie vor dem Bundesarbeitsgericht.
- Die rechtlichen Interessen der Geschäftsführer und Vorstände setzen wir vor dem Landgericht oder dem Oberlandesgericht durch.
- Mit Engagement, Beharrlichkeit und Durchsetzungskraft vertreten wir Ihre Interessen außergerichtlich sowie gerichtlich.